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Art. 91b BauV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer BE 100 2017 121 · 14.03.2018RückweisungBei der UVP-Pflicht für Einkaufszentren (Ziff. 80.5 Anhang UVPV, Schwellenwert 7'500 m²) sind Restaurants, Bankfilialen und Lagerflächen nicht als Verkaufsflächen anzurechnen; massgebend ist die bewilligte Nutzung, nicht die objektive Eignung zur Verkaufsnutzung. Bei verkehrsintensiven Vorhaben (VIV) genügen Fahrtencontrolling-Auflagen…BaubewilligungRichtplanung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.