Art. 91 KRG
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
25%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer GR R 2018 102 · 13.04.2021RückweisungDie Erteilung einer Baubewilligung für einen Ersatzneubau in einer historischen Dorfkernzone setzt eine vertiefte fachliche Auseinandersetzung mit der architektonischen Qualität und der ortstypischen Verankerung des Projekts voraus; blosse allgemeine Aussagen ohne sachliche Begründung genügen nicht. Eine Baubewilligung, welche die…BaubewilligungGestaltungsplanVGer GR R 2019 27 · 25.08.2020AbgewiesenDie Jahresfrist für den Baubeginn (aArt. 91 Abs. 2 KRG) wird durch kommunale Wintersperrfristen und ausstehende Auflagen gehemmt, sodass ein Fristverlängerungsgesuch dreizehn Monate nach Baubewilligung rechtzeitig sein kann. Eine direkte Nachbarin ist gegen den Fristverlängerungsentscheid beschwerdelegitimiert, auch wenn sie gegen das…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungVGer GR R 2017 38 · 20.03.2018GutgeheissenEine Fristverlängerung für die Bauvollendung darf nicht gewährt werden, wenn die Bauherrschaft die ihr während mehrerer Jahre zur Verfügung stehende Zeit nicht genutzt hat, mit dem Bau der ausstehenden Gebäude zu beginnen; wirtschaftliche oder pekuniäre Gründe für die Untätigkeit sind nicht massgebend. Wird die unberechtigte…BaubewilligungBGer 1C_137/2017 · 26.07.2017NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf die Beschwerde nicht ein, da den Beschwerdeführern kein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung der Fristverlängerung für die Bauvollendung zusteht, weil ihnen im Obsiegensfall kein praktischer Nutzen entsteht.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.