Art. 91 Abs. 2 lit. a StGB
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VGer ZH VB.2025.00616 · 23.12.2025AbgewiesenWer im Strafvollzug versucht, Lebensmittel über das erlaubte monatliche Kontingent hinaus einzuführen und diese Mitinhaftierten zu schenken, wird disziplinarisch mit einem schriftlichen Verweis bestraft; der Versuch wird nach § 23b Abs. 3 StJVG gleich sanktioniert wie das vollendete Vergehen. Die mildeste Disziplinarmassnahme erweist…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.