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Art. 90 Bst. c GG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2020 419 · 14.11.2022Teilweise gutgeheissenDie ersatzweise Erfüllung einer kommunalen Planungspflicht durch den Kanton ist eine aufsichtsrechtliche, keine vollstreckungsrechtliche Massnahme; die Gemeinde hat die dadurch entstandenen Kosten einschliesslich der Parteikosten aus anschliessenden Rechtsmittelverfahren zu tragen, unabhängig davon, ob die Ersatzplanung einer…OrtsplanungsrevisionRichtplanung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.