Art. 90 Abs. 1 VRP
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VGer SG B 2023/62 · 26.10.2023AbgewiesenDie Rechtsverweigerungsbeschwerde ist subsidiär und setzt voraus, dass der Betroffene die zuständige Behörde zuvor förmlich zum Erlass einer anfechtbaren Verfügung aufgefordert hat; erst gegen eine Weigerung ist die Rechtsverweigerungsbeschwerde statthaft. Das vorinstanzliche Nichteintreten war deshalb im Ergebnis nicht zu beanstanden.Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.