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Art. 90 Abs. 1 BauV

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer BE 100 2022 360 · 28.08.2024AbgewiesenEin Gesundheitszentrum mit Yoga-, Meditations- und Seminarbetrieb in einer Wohnzone W2 kann als zonenkonformes «stilles Gewerbe» nach Art. 90 Abs. 1 BauV bewilligt werden, wenn der Betrieb auf Ruhe und Entspannung ausgerichtet ist, die Lärmimmissionen zeitlich beschränkt und für städtische Verhältnisse nicht unüblich sind und die…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_205/2019 · 21.02.2020AbgewiesenSexgewerbliche Nutzung in einer Wohnzone ist auch bei diskreter Führung und fehlenden konkreten Immissionen als zonenwidrig zu beurteilen. Ein zwingendes öffentliches Interesse an deren Verbot kann abstrakt bejaht werden, insbesondere zum Schutz der Wohnnutzung und der Nutzungsordnung.BaubewilligungWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.