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Art. 9 WBG (Bern)

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2023 337 · 18.03.2026AbgewiesenEin kantonaler Wasserbauplan verletzt die wasserbaulichen Planungs- und Handlungsgrundsätze nicht, wenn aktive Hochwasserschutzmassnahmen erforderlich sind, um erhebliche Sachwerte wie Trinkwasserleitungen und Nationalstrassen vor ernsthafter Ufererosion zu schützen, und passive Massnahmen das Schutzziel nicht erreichen können. Das…Richtplanung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.