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Art. 9 VRPG (BE)

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VGer BE 100 2019 128 · 19.03.2019AbgewiesenEine baupolizeiliche Einstellung der Bauarbeiten nach Art. 46 Abs. 1 BauG (BE) setzt voraus, dass das Bauvorhaben ohne oder in Überschreitung einer Bewilligung ausgeführt wird oder bei der Ausführung Vorschriften missachtet werden; allein auf Mieteraussagen gestützte Behauptungen einer ungenügenden Hangsicherung, die durch geodätische…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.