Art. 9 und Art. 5 Abs. 3 BV
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VGer SG B 2020/10 · 14.09.2020AbgewiesenEine zusätzliche private Ausfahrt in eine stark frequentierte Kantonsstrasse ist aus strassenpolizeilichen Gründen nicht bewilligungsfähig, wenn sie die Verkehrssicherheit gefährdet, selbst wenn eine bestehende Ausfahrt aufgrund eines Fuss- und Fahrwegrechts erhalten bleibt.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.