Art. 9 BauR
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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VGer SG B 2023/194 · 11.03.2024AbgewiesenDie nachträgliche Verlängerung eines Vordaches ist als bewilligungspflichtige Hauptbaute zu qualifizieren, die bei Nichteinhaltung der Grenzabstände nicht nachträglich bewilligt werden kann. Eine Ausnahmebewilligung scheitert am Fehlen besonderer Verhältnisse, und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungVGer SG B 2022/88 · 30.09.2022AbgewiesenAbweichungen von baureglementarischen Vorschriften (z. B. Einlenkerradius, Gebäudeabstände) sind im Baubewilligungsverfahren zulässig, wenn sie durch verbindliche Festlegungen in einem rechtskräftigen Überbauungsplan oder Baulinienplan gedeckt sind und die Funktionsfähigkeit sowie öffentliche Interessen gewahrt bleiben.BaubewilligungGestaltungsplanKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.