Art. 9 Abs. 3 VRPG
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VGer BE 100 2025 105 · 07.05.2026AbgewiesenAllgemeine Aussagen eines Regierungsrats zu «5G-Gegnern» in einem Zeitungsinterview ohne namentliche Nennung der Verfahrensparteien sowie Strafanzeigen Dritter begründen keine Befangenheit, die den Ausstand im hängigen Baubewilligungs-Beschwerdeverfahren betreffend eine Mobilfunkanlage rechtfertigen würde.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.