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Art. 9 Abs. 3 lit. c SebG

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BRG ZH BRGE I Nrn. 0095-0099/2020 · 21.08.2020AbgewiesenDie Festsetzung des kantonalen Gestaltungsplans 'Seilbahn Stettbach-Zoo Zürich' ist rechtmässig, da die nutzungsplanerische Abwägung der Baudirektion den gesetzlichen Anforderungen entspricht und bundesrechtliche Aspekte (Sicherheit, Enteignung) nicht im kantonalen Verfahren zu prüfen sind.Gestaltungsplan

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.