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Art. 9 Abs. 1 VRPG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_263/2024 · 11.09.2025AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen dem gewichtigen öffentlichen Interesse am Naturschutz (Schutz des Kiebitzes und des Biotops von regionaler Bedeutung) und den Eigentumsinteressen der Beschwerdeführenden fällt zugunsten des Naturschutzes aus, da die Massnahmen geeignet, erforderlich und zumutbar sind.VGer BE 100 2022 51 · 13.01.2022AbgewiesenEiner kantonalen Unterschutzstellung fehlt es nicht an einer Rechtsgrundlage, wenn eine mitwirkende Sachbearbeiterin zugleich ein öffentlich wahrgenommenes Vorstandsmandat in einer Naturschutzorganisation innehat, solange sie dabei ausschliesslich öffentliche Interessen wahrt. Die Unterschutzstellung von Fruchtfolgeflächen (FFF) gilt…Richtplanung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.