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Art. 9 Abs. 1 Bst. f VRPG

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2025 105 · 07.05.2026AbgewiesenAllgemeine Aussagen eines Regierungsrats zu «5G-Gegnern» in einem Zeitungsinterview ohne namentliche Nennung der Verfahrensparteien sowie Strafanzeigen Dritter begründen keine Befangenheit, die den Ausstand im hängigen Baubewilligungs-Beschwerdeverfahren betreffend eine Mobilfunkanlage rechtfertigen würde.BaubewilligungVGer BE 100 2025 81 · 14.07.2025AbgewiesenDie Empfehlung einer Baubewilligungsbehörde an eine Gesuchstellerin, sich von einer bau- und planungsrechtlich versierten Juristin beraten zu lassen, begründet keinen Ausstandsgrund, da sie lediglich die rechtliche Komplexität der Angelegenheit zum Ausdruck bringt und keine persönliche Geringschätzung oder Voreingenommenheit zeigt. Für…BaubewilligungVGer BE 100 2025 70 · 04.03.2025AbgewiesenEine gegen ein Behördenmitglied hängige Strafanzeige begründet für sich allein keinen Ausstand; erst wenn das Behördenmitglied persönlich reagiert, erhält der Konflikt eine persönliche Dimension, die die Unbefangenheit tangiert. Entscheide in anderen Angelegenheiten begründen keine Befangenheit, selbst wenn dieselbe Partei betroffen ist.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.