Art. 9 Abs. 1 BauG (BSG 721.0)
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer BE 100 2019 403 · 15.03.2021Teilweise gutgeheissenDie Aufzählung der zulässigen Dachaufbauten in Art. 23 Abs. 6 GBR ist wegen des Wortlauts «nur» abschliessend; eine Lüftungsanlage (Monoblock) und eine Kältemaschine/Wärmepumpe sind darin nicht aufgeführt und damit nicht bewilligungsfähig. Auf den Verzicht einer Wiederherstellungsverfügung darf die Behörde nur gestützt auf eine…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauVGer BE 100 2016 242 · 08.06.2017AbgewiesenÄsthetikvorschriften haben selbständige Bedeutung und sind grundsätzlich gleichrangig wie die übrigen Bauvorschriften; bei ästhetischen Mängeln, die nicht durch Bedingungen oder Auflagen behebbar sind, ist der Bauabschlag zu erteilen, unabhängig von einer allgemeinen Interessenabwägung. Eine Interessenabwägung ist allenfalls im Rahmen…BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.