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Art. 9 Abs. 1 BauG (BSG 721.0)

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2019 403 · 15.03.2021Teilweise gutgeheissenDie Aufzählung der zulässigen Dachaufbauten in Art. 23 Abs. 6 GBR ist wegen des Wortlauts «nur» abschliessend; eine Lüftungsanlage (Monoblock) und eine Kältemaschine/Wärmepumpe sind darin nicht aufgeführt und damit nicht bewilligungsfähig. Auf den Verzicht einer Wiederherstellungsverfügung darf die Behörde nur gestützt auf eine…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauVGer BE 100 2016 242 · 08.06.2017AbgewiesenÄsthetikvorschriften haben selbständige Bedeutung und sind grundsätzlich gleichrangig wie die übrigen Bauvorschriften; bei ästhetischen Mängeln, die nicht durch Bedingungen oder Auflagen behebbar sind, ist der Bauabschlag zu erteilen, unabhängig von einer allgemeinen Interessenabwägung. Eine Interessenabwägung ist allenfalls im Rahmen…BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.