Art. 8a RPG
9 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
22%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_301/2025 · 30.07.2026AbgewiesenDie Rückzonung eines Grundstückteils zur Reduktion überdimensionierter Bauzonen nach Art. 15 Abs. 2 RPG ist bundesrechtskonform, wenn die Zweckmässigkeit und Verhältnismässigkeit aufgrund kantonaler Kriterien und örtlicher Gegebenheiten Gesamtbetrachtend bejaht wird.AuszonungOrtsplanungsrevisionBRG ZH BRGE III Nr. 0084/2026 · 10.06.2026AbgewiesenEin kantonaler Gestaltungsplan, der die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen nationalen Innovationspark in einem teilweise der Landwirtschaftszone zugeschiedenen Gebiet schafft, ist rechtmässig, wenn er auf einer genehmigten Richtplanfestlegung beruht, eine rechtsgenügende Interessenabwägung (Art. 3 RPV, Art. 3 NHG) mit…GestaltungsplanEinzonungSondernutzungsplanRichtplanungBGer 1C_143/2025 · 31.07.2025AbgewiesenEine Einzonung während des Übergangsregimes nach Art. 38a RPG ist unzulässig, wenn keine gleichwertige Auszonung erfolgt und die Zone bereits überdimensioniert ist. Die scheinbare Lückenfüllung in einer urbanisierten Umgebung rechtfertigt keine Ausnahme von den planerischen Grundsätzen.EinzonungOrtsplanungsrevisionAuszonungRichtplanungVGer AG WBE.2023.365 · 28.05.2024AbgewiesenBei der Gesamtrevision einer kommunalen Nutzungsplanung kommt den Gemeinden eine erhebliche Entscheidungsfreiheit zu; das Verwaltungsgericht überprüft die Planung nur auf Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht und die Einhaltung der Abwägungspflicht nach Art. 3 Abs. 1 RPV, greift aber nicht in die rechtsfehlerfreie Ermessensausübung ein.…UmzonungOrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_66/2022 · 01.12.2022GutgeheissenDie Erteilung einer Baubewilligung während einer Planungszone widerspricht deren Zweck, wenn die Bauparzelle als potenzielles Rückzonungsgebiet in Frage kommt und die Rückzonung nicht ausgeschlossen werden kann.PlanungszoneBaubewilligungAuszonungGestaltungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_471/2021 · 10.10.2022AbgewiesenEine Abweichung vom kantonalen Richtplan ist zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt, von untergeordneter Bedeutung ist und eine förmliche Richtplananpassung unverhältnismässig wäre. Bei Umzonungen innerhalb bestehender Bauzonen sind die lärmschutzrechtlichen Erschliessungsvoraussetzungen nach Art. 24 USG nicht anwendbar, sofern die…OrtsplanungsrevisionGestaltungsplanUmzonungRichtplanungBaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_536/2019 · 16.09.2020AbgewiesenDie kantonale Regelung in Art. 18 Abs. 1 LATeC, wonach der kantonale Richtplan ab seiner Annahme durch den Staatsrat für kantonale und kommunale Behörden verbindlich ist, ist eine zulässige Ausgestaltung des kantonalen Rechts und nicht willkürlich. Die Anwendung des neuen Richtplans auf die Prüfung des kommunalen Nutzungsplans ist daher…OrtsplanungsrevisionRichtplanungEinzonungBGer 1C_501/2018 · 15.05.2019GutgeheissenDer Ausbau einer Erschliessungsstrasse in der Landwirtschaftszone muss auf das Notwendige beschränkt bleiben und darf nicht überdimensioniert sein. Fachgutachten der kantonalen Behörden zu Verkehrssicherheit und Fusswegnetz sind massgebend, sofern keine triftigen Gründe für eine Abweichung vorliegen.GestaltungsplanBaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_205/2016 · 10.11.2016AbgewiesenEin Rückweisungsentscheid des Verwaltungsgerichts ist als Zwischenentscheid zu qualifizieren, wenn der unteren Instanz noch ein Ermessensspielraum verbleibt. Die Bindungswirkung eines solchen Entscheids erstreckt sich nur auf die konkreten Anordnungen, nicht jedoch auf die Grundsatzfrage der Einzonung, wenn das rechtliche Gehör…UmzonungOrtsplanungsrevisionEinzonungRichtplanungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.