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Art. 8a Abs. 1 RPG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE IV Nrn. 0069-0070/2017 · 01.06.2017AbgewiesenEine Einzonung ist nur zulässig, wenn der zusätzliche Baulandbedarf gemäss Art. 15 Abs. 4 lit. b RPG auch bei konsequenter Mobilisierung der inneren Nutzungsreserven innerhalb von 15 Jahren nachweisbar ist. Der Planungsbericht nach Art. 47 RPV muss diese Voraussetzungen fundiert und nachvollziehbar darlegen.EinzonungOrtsplanungsrevisionRichtplanung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.