Art. 89 BG
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VGer GR R 2021 67 · 23.08.2022AbgewiesenEine Nutzungsbeschränkung für einen Wohnraum bis zum Nachweis ausreichender Ausnützungsziffer stellt eine Auflage (nicht eine Suspensivbedingung) dar, womit die Baubewilligung sofort wirksam ist. Die derart vor dem 11. März 2012 rechtmässig bestehende Wohnung gilt als altrechtliche Wohnung nach Art. 10 ZWG und darf nach Art. 11 Abs. 3…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.