Art. 89 Abs. 3 KRG
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer GR R 2024 2 · 27.08.2024AbgewiesenDie Anforderung, dass ein Baugesuch bei Nicht-Eigentumsbauten vom Grundeigentümer mitunterzeichnet bzw. dessen Zustimmung vorgewiesen werden muss (Art. 89 Abs. 3 KRG, Art. 146 Abs. 1 BG), ist eine öffentlich-rechtliche Norm, die die Baubehörde von Amtes wegen anzuwenden hat; sie darf daher eine Baubewilligung von dieser Bedingung…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungVGer GR R 2021 44 · 28.09.2021AbgewiesenFehlt dem Gesuchsteller bei Einreichung des Baugesuchs die Zustimmung des Grundeigentümers, ist die Baubehörde berechtigt, das Gesuch wegen offensichtlich fehlender Bauberechtigung nicht materiell zu behandeln; die Einsprache der Grundeigentümer gegen das Baugesuch stellt spätestens einen Widerruf der Vollmacht dar.BaubewilligungVGer GR R 2020 83 · 02.11.2020GutgeheissenBeantragt die Bauherrschaft Sanierungsarbeiten auf einem fremden Grundstück gestützt auf eine im Grundbuch eingetragene Grunddienstbarkeit, hat die Baubehörde zu prüfen, ob die geplanten Massnahmen vom Dienstbarkeitsinhalt gedeckt sind, bevor sie die Bewilligung verweigert. Die Gemeinde als Eigentümerin des dienenden Grundstücks ist…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.