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Art. 89 Abs. 2 LTF

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

67%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_270/2020 · 04.03.2021GutgeheissenVerletzung des rechtlichen Gehörs durch ungenügende Frist zur Stellungnahme auf nachgereichte Unterlagen; formelle Aufhebung des kantonalen Entscheids und Rückweisung zur Nachholung des Verfahrens.OrtsplanungsrevisionUmzonungEinzonungBGer 1C_129/2018 · 18.09.2018RückweisungDas Bundesgericht bestätigt, dass bei illegalen Bauten ausserhalb der Bauzone der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet strikt durchzusetzen ist. Eine Tolerierung ist nur ausnahmsweise bei geringfügigen Abweichungen, guter Gläubigkeit oder unverhältnismässigem Schaden möglich.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_273/2017 · 20.06.2018Teilweise gutgeheissenBauen ausserhalb der Bauzone ist grundsätzlich unzulässig und muss im Interesse der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet (Art. 75 Abs. 1 BV) wiederhergestellt werden. Eine Abwägung der Interessen ist nur dann entbehrlich, wenn die Widerherstellung verhältnismäßig ist; andernfalls muss die Vorinstanz die Proportionalität prüfen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.