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Art. 89 Abs. 2 BGG

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

25%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2026/21 · 23.06.2026NichteintretenAuf eine Beschwerde gegen einen blossen Rückweisungsentscheid der Rekursinstanz ist nicht einzutreten, wenn der Entscheid keine bindenden materiellrechtlichen Vorgaben enthält und der Beschwerdeführerin kein nicht wiedergutzumachender Nachteil droht; die Beschwerdeführungsbefugnis der Gemeinde als Dritte im Baubewilligungsverfahren…BaubewilligungBGer 1C_493/2022 · 19.09.2023Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung für Betriebszeiten von Helikopter-Arbeitsflügen an Sonn- und Feiertagen auf dem Flugplatz Mollis ist im Betriebsreglement und nicht auf Sachplanebene (SIL) vorzunehmen, da keine übergeordneten Interessen oder erhebliche Auswirkungen auf Raum und Umwelt vorliegen.Umnutzung / ZweckänderungBGer 1C_384/2022 · 31.01.2023NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf die Beschwerde des Kantons Solothurn nicht ein, da dieser als Vorinstanz keine Beschwerdebefugnis nach Art. 89 Abs. 1 BGG hat. Die Interessenabwägung des Verwaltungsgerichts zum ISOS-Objekt Nr. 3143 Innere Klus bleibt damit massgebend.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_17/2020 · 03.02.2022NichteintretenDie Beschwerdebefugnis gegen die Konzessionierung eines kostenpflichtigen Spielplatzes auf einer öffentlich zugänglichen Grünfläche setzt voraus, dass die beschwerdeführenden Personen die betroffene Fläche mit der erforderlichen Häufigkeit und Regelmässigkeit nutzen und durch den Verlust dieser Nutzungsmöglichkeit in ihrer…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.