Art. 87 KRG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer GR R 2023 15 · 14.03.2023Teilweise gutgeheissenNach Rückweisung durch das Bundesgericht (1C_12/2022) hat das kantonale Verwaltungsgericht die Kosten des Vorverfahrens entsprechend dem Verhältnis des Obsiegens neu zu verlegen und die Sache zur Durchführung eines ordentlichen Baubewilligungs- und BAB-Verfahrens an die kommunalen und kantonalen Behörden zurückzuweisen, nachdem die…Bauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungBaubewilligungBGer 1C_12/2022 · 23.01.2023Teilweise gutgeheissenDie Umnutzung eines Teils des Felsenkellers von einem Degustationsraum zu einem Klubraum mit öffentlichen Anlässen ist baubewilligungspflichtig, da sie ausserhalb der Bauzone liegt und nicht als geringfügige Zweckänderung gilt. Eine kantonale BAB-Bewilligung ist erforderlich.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.