Art. 87 Abs. 1 und 2 BauG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2016/21, B 2016/22 · 26.09.2018Teilweise gutgeheissenEine Wiederherstellungsverfügung ist anzuordnen, wenn eine Baute von der Baubewilligung abweicht und die Abweichungen nicht als geringfügig qualifiziert werden können. Das öffentliche Interesse an der Durchsetzung der Bauvorschriften und der Rechtsgleichheit überwiegt die finanziellen Interessen der Bauherrn, insbesondere bei fehlendem…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.