Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 86 BauG (BE)

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2018 154 · 18.07.2019Teilweise gutgeheissenDie vollflächige Asphaltierung einer altrechtlichen Zufahrtsstrasse ausserhalb der Bauzone überschreitet den Rahmen der massvollen Erweiterung nach Art. 24c RPG, wenn dadurch die Wesensgleichheit der Anlage zerstört wird und gewichtige öffentliche Interessen am Landschaftsschutz sowie an der Fuss- und Wanderweggesetzgebung…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungWiederherstellung / RückbauBaubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.