Art. 86 al. 1 lit. d LTF
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_142/2021 · 22.12.2021AbgewiesenEin konservatorischer Bewilligungsverweigerungsgrund nach kantonalem Recht (Art. 13B LaLAT) ist zulässig, wenn eine anstehende Planungsänderung konkrete Ziele verfolgt und die Fristen eingehalten werden. Die Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) wird dabei nicht verletzt, wenn die Einschränkung verhältnismässig und zeitlich begrenzt ist.BaubewilligungBGer 1C_74/2018 · 12.04.2019GutgeheissenDie Interessenabwägung nach Art. 24 LAT erfordert eine vollständige Prüfung der Alternativen und eine detaillierte Gewichtung der betroffenen Interessen, insbesondere des Prinzips der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet. Eine unvollständige Abwägung führt zur Aufhebung der Bewilligung.BGer 1C_309/2017 · 20.11.2017GutgeheissenDie Bewilligung von Dachlukarnen, die die in Art. 19 und 160 RCAT festgelegte Maximalhöhe von 8 m überschreiten, ist ohne gesetzliche Grundlage willkürlich und damit unzulässig.BaubewilligungBGer 1C_268/2015 · 09.02.2016AbgewiesenEine Lagerhalle für Holz außerhalb der Bauzone kann nicht als durch ihre Bestimmung bedingt gelten, wenn sie objektiv in einer Bauzone realisierbar ist. Subjektive wirtschaftliche oder praktische Erwägungen rechtfertigen keine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 LAT.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.