Art. 86 Abs. 2 lit. a KV ZH
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2026.00098 · 09.07.2026GutgeheissenKosten für die Verbreiterung einer Sammelstrasse und die Erstellung eines westseitigen Trottoirs, die durch technische VSS-Normen und den genehmigten kommunalen Gesamtplan zwingend vorgegeben sind, gelten als gebundene Ausgaben nach § 103 Abs. 1 GG, da dem Stadtrat kein erheblicher Entscheidungsspielraum verbleibt. Die verbleibenden…BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00435 · 16.05.2024AbgewiesenMehrkosten gegenüber einem von der Gemeindeversammlung bewilligten Verpflichtungskredit sind als gebundene Ausgaben zu qualifizieren, wenn sie auf Bauteuerung und schwer kalkulierbare Marktbedingungen zurückzuführen sind und weder ein bewusst tief gehaltener Kredit noch eine pflichtwidrig unsorgfältige Kostenschätzung vorliegen. In…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.