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Art. 86 Abs. 2 BauG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2017/243 · 22.08.2019Teilweise gutgeheissenDie Baubewilligung für den Abbruch und Neubau von Mehrfamilienhäusern in der Kernzone K4 ist rechtmässig, da das Vorhaben den baurechtlichen Vorgaben entspricht. Die privatrechtliche Einsprache nach Art. 685 ZGB ist an die Vorinstanz zur Fristsetzung für den Zivilrechtsweg zurückzuweisen.BaubewilligungGestaltungsplan

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.