Art. 85c Abs. 1 AIG
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100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer ZH VB.2023.00701 · 11.07.2024GutgeheissenEine nach Art. 47 Abs. 1 AIG abgelaufene Nachzugsfrist kann ausnahmsweise nach Art. 47 Abs. 4 AIG überwunden werden, wenn objektive Gründe — namentlich ein bewaffneter Bürgerkrieg, der die nachzugswillige Person zur intern vertriebenen Person gemacht hat — die Fortführung der Fernbeziehung unzumutbar machen und das Interesse am…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.