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Art. 85 SG (BE)

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer BE 100 2023 340 · 07.01.2025AbgewiesenEine kommunalrechtliche erweiterte Besitzstandsgarantie (Art. 3 Abs. 4 BauG), die den Abbruch und Wiederaufbau bestehender Bauten an ihrem ursprünglichen Standort erlaubt, ist zulässig, wenn sie auf besondere Zonen beschränkt ist; bei Erfüllung ihrer Voraussetzungen ersetzt sie die Ausnahmebewilligung nach Art. 81 SG vollständig.BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer BE 100 2022 281 · 12.12.2023AbgewiesenWird ein Strassenanschluss ohne Baubewilligung erstellt und fehlt es an Gutgläubigkeit der Bauherrschaft, so überwiegt das gewichtige öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit deren private Interessen an der Beibehaltung des unbewilligten Anschlusses, und die Wiederherstellungsanordnung nach Art. 46 BauG ist verhältnismässig, auch…Wiederherstellung / RückbauBaubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.