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Art. 85 Abs. 2 SG

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer BE 100 2025 52 · 10.09.2026AbgewiesenWird durch ein Bauvorhaben nicht die Anzahl der Anschlussstellen an öffentliche Strassen erhöht, sondern lediglich die Benutzung eines bestehenden Strassenanschlusses auf einer Nachbarparzelle gesteigert, so liegt kein zweiter Strassenanschluss für die Bauparzelle vor; erforderlich ist jedoch eine erweiterte Strassenanschlussbewilligung…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauVGer BE 100 2022 116 · 30.12.2022AbgewiesenFür einen zweiten Strassenanschluss an das öffentliche Strassennetz (Art. 85 Abs. 2 SG) bedarf es sachlicher Gründe, die in besonderen Eigenschaften der Parzelle oder des Betriebs liegen müssen; der Wunsch nach optimaler Grundstücksnutzung oder finanziell günstigerer Erschliessung genügt nicht. Kann die Einhaltung der…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer BE 100 2021 138 · 30.05.2022AbgewiesenFür ein Betriebszentrum eines landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebs in der Landwirtschaftszone besteht keine objektive Notwendigkeit am gewählten Standort, wenn Räumlichkeiten im Dorf vorhanden sind und Alternativstandorte in der Bauzone nicht geprüft wurden. Ein deutlich überdimensioniertes Gebäude (300 m2 bei einem KOLAS-Richtwert…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBaubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.