Art. 84 Abs. 1 VRPG BE
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VGer BE 100 2025 18 · 16.06.2026RückweisungEin Reklameträger beeinträchtigt ein nur durchschnittliches Strassenbild nicht erheblich; die Verweigerung der Baubewilligung allein aus ästhetischen Gründen war nicht gerechtfertigt, und die Sache ist zur Weiterführung des Baubewilligungsverfahrens zurückzuweisen.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.