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Art. 84 Abs. 1 und 2 SG (BE)

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VGer BE 100 2023 340 · 07.01.2025AbgewiesenEine kommunalrechtliche erweiterte Besitzstandsgarantie (Art. 3 Abs. 4 BauG), die den Abbruch und Wiederaufbau bestehender Bauten an ihrem ursprünglichen Standort erlaubt, ist zulässig, wenn sie auf besondere Zonen beschränkt ist; bei Erfüllung ihrer Voraussetzungen ersetzt sie die Ausnahmebewilligung nach Art. 81 SG vollständig.BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.