Art. 83 SG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2022 196 · 27.06.2024Teilweise gutgeheissenDie in Art. 10 Abs. 2 GBR festgelegte Geschossflächenziffer von 0,65 gilt nur, wenn die Bauherrschaft die Gestaltungsfreiheit nach Art. 75 BauG beansprucht; ein Projekt, das sämtliche Grenz- und Gebäudeabstände der Regelbauweise einhält und auf die Gestaltungsfreiheit verzichtet, ist nicht an diese Nutzungsbeschränkung gebunden.…BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.