Art. 83 lit. c Ziff. 6 BGG
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2024.00534 · 27.02.2025GutgeheissenSind sämtliche drei kumulativen Voraussetzungen von Art. 37 Abs. 2 AIG im Urteilszeitpunkt erfüllt – keine Arbeitslosigkeit, kein Widerrufsgrund und Vorliegen einer gültigen Aufenthaltsbewilligung –, besteht ein Anspruch auf Kantonswechsel. Eine nachhaltige Loslösung von der Sozialhilfe beseitigt den Widerrufsgrund nach Art. 62 Abs. 1…VGer ZH VB.2024.00743 · 29.01.2025AbgewiesenEiner ausländischen Person ohne Erwerbstätigkeit und mit vorliegendem Widerrufsgrund (Art. 62 Abs. 1 lit. d AIG) steht kein Anspruch auf Kantonswechsel nach Art. 37 Abs. 2 AIG zu; die Verweigerung im Ermessensbereich ist nicht zu beanstanden, wenn keine hinreichenden Gründe für einen Wechsel bestehen.VGer ZH VB.2023.00732 · 29.08.2024AbgewiesenWer keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, hat keinen Anspruch auf Kantonswechsel nach Art. 37 Abs. 2 AIG; eine unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit vermag die fehlende Erwerbstätigkeit nicht zu ersetzen. Verweigert die zuständige Behörde die Bewilligung gestützt auf ihr pflichtgemässes Ermessen wegen erheblicher Verschuldung, strafrechtlicher…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.