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Art. 83 lit. c Ziff. 2 BGG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00127 · 09.03.2026NichteintretenDie Abweisung eines Sistierungsantrags durch die Vorinstanz stellt einen selbständig eröffneten Zwischenentscheid dar, der nur anfechtbar ist, wenn er einen nicht wiedergutzumachenden Nachteil bewirken könnte (Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG); wer diesen Nachteil nicht substanziiert darlegt, scheitert mit seiner Beschwerde an der…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.