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Art. 83 GBV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer AG WBE.2018.250 · 27.03.2019AbgewiesenDie flächenmässige Aufteilung eines selbstständigen und dauernden Baurechts führt zur Errichtung eines zusätzlichen dinglichen Rechts, für welches die Mindestdauer von 30 Jahren gemäss Art. 655 Abs. 3 Ziff. 2 ZGB zwingend einzuhalten ist. Eine Umgehung dieser Mindestdauer durch vertragliche Gestaltung ist nicht zulässig.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.