Art. 83 Abs. 3 SG
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VGer BE 100 2024 32 · 31.03.2025AbgewiesenDie Pflicht zur Freihaltung des Lichtraumprofils gemäss Art. 83 Abs. 3 SG gilt unabhängig davon, ob die Strasse die Mindestbreitenanforderungen erfüllt; die Gemeinde muss jedoch ihrerseits dafür sorgen, dass der Strassenverkehr das angrenzende Privateigentum nicht unberechtigt tangiert, namentlich durch eine Breiten-Signalisation.Wiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.