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Art. 82 ff. LTF

7 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

29%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_302/2023 · 28.10.2025GutgeheissenEin Plan aus der Zeit vor oder kurz nach Inkrafttreten der LAT (1980) geniesst nur dann eine Konformitätsvermutung, wenn er die materiellen Anforderungen der LAT, insbesondere Art. 15 LAT zum Dimensionieren der Bauzone, bereits bei seiner Erlassung erfüllt. Fehlt eine Bedarfsberechnung oder ist die Bauzone bewusst überdimensioniert,…AuszonungOrtsplanungsrevisionEnteignungBGer 1C_131/2024 · 25.08.2025AbgewiesenDie Auszonung von Parzellen aus der Bauzone im Rahmen der erstmaligen Anpassung eines nicht LAT-konformen Plans stellt einen Klassierungsverweigerung und keinen Entzug dar, selbst wenn die Parzellen zuvor als bauland ausgewiesen waren. Der Grundsatz von Treu und Glauben schützt nicht vor einer solchen Anpassung, wenn die ursprüngliche…AuszonungEnteignungBGer 1C_664/2023 · 12.02.2025AbgewiesenEin Plan de quartier (PQ) muss für die Anwendung von Art. 26 LRS explizit oder zumindest implizit für eine wesentliche Teilmenge auf die Erstellung von Zweitwohnungen ausgerichtet sein. Fehlt eine solche Ausrichtung, kann ein Bauvorhaben nicht von der Ausnahmebestimmung profitieren, selbst wenn die Gemeinde bereits über 20 %…BaubewilligungBGer 1C_303/2024 · 24.05.2024AbgewiesenDie Qualität für Recourir setzt einen direkten, konkreten und besonders intensiven Betroffensein voraus; die blosse Nähe zum Vorhaben oder die Verteidigung allgemeiner Interessen genügt nicht.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneOrtsplanungsrevisionBGer 1C_129/2018 · 18.09.2018RückweisungDas Bundesgericht bestätigt, dass bei illegalen Bauten ausserhalb der Bauzone der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet strikt durchzusetzen ist. Eine Tolerierung ist nur ausnahmsweise bei geringfügigen Abweichungen, guter Gläubigkeit oder unverhältnismässigem Schaden möglich.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_273/2017 · 20.06.2018Teilweise gutgeheissenBauen ausserhalb der Bauzone ist grundsätzlich unzulässig und muss im Interesse der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet (Art. 75 Abs. 1 BV) wiederhergestellt werden. Eine Abwägung der Interessen ist nur dann entbehrlich, wenn die Widerherstellung verhältnismäßig ist; andernfalls muss die Vorinstanz die Proportionalität prüfen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_160/2017 · 03.10.2017AbgewiesenEin Baubewilligungsverfahren kann nicht nachträglich wegen angeblicher Unvollständigkeit oder fehlender Erschliessung angefochten werden, wenn die Bewilligung bereits in Rechtskraft erwachsen ist und die Arbeiten innerhalb der Gültigkeitsfrist begonnen haben. Eine ambigue Fristenregelung in der Bewilligung ist im Zweifel zugunsten der…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.