Art. 82 Abs. 3 BV
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2018/240 · 01.07.2019GutgeheissenWer eine öffentliche Strasse übermässig beansprucht und dadurch Schäden verursacht, ist nach Art. 18 Abs. 1 StrG (SG) zur Schadensbehebung oder zum Kostenersatz verpflichtet; bereits behobene Schäden dürfen jedoch nicht nochmals in Rechnung gestellt werden.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.