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Art. 82 aBauV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer BE 100 2023 220 · 16.07.2024AbgewiesenDie Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands nach Art. 46 BauG ist auch nach Ablauf der 30-jährigen Verwirkungsfrist geboten, wenn die illegal umgenutzten Räume gesundheitspolizeilichen Bauvorschriften widersprechen; in solchen Fällen schützt die 30-Jahres-Regel weder bösgläubige Eigentümer noch rechtliche Vorgänger. Die…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauUmnutzung / Zweckänderung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.