Art. 81 SG (BE)
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VGer BE 100 2023 340 · 07.01.2025AbgewiesenEine kommunalrechtliche erweiterte Besitzstandsgarantie (Art. 3 Abs. 4 BauG), die den Abbruch und Wiederaufbau bestehender Bauten an ihrem ursprünglichen Standort erlaubt, ist zulässig, wenn sie auf besondere Zonen beschränkt ist; bei Erfüllung ihrer Voraussetzungen ersetzt sie die Ausnahmebewilligung nach Art. 81 SG vollständig.BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer BE 100 2020 55 · 11.12.2020RückweisungDie Besitzstandsgarantie (Art. 3 BauG BE) schützt bei einer baubewilligungspflichtigen Umnutzung nicht das Recht zur Nutzungsänderung selbst, wohl aber den Bestand einer altrechtlichen Baute hinsichtlich ihrer nicht vorschriftskonformen Lage; das Gebäude geniesst damit Bestandesschutz bezüglich des unterschrittenen Strassenabstands, so…BaubewilligungAusnahmebewilligungUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.