Art. 81 KRG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer GR R 2021 74 · 09.07.2024GutgeheissenEin Ersatzbau nach Hofstattrecht (Art. 82 BG / Art. 81 KRG) ist nicht bewilligungsfähig, wenn er gemäss einem externen Bauberatungsbericht die Anforderungen an die gute Gesamtwirkung und die Erhaltung der Siedlungsstruktur der Dorfzone gemäss Art. 73 KRG verletzt; ein erst im Beschwerdeverfahren eventualiter eingereichtes, abgeändertes…BaubewilligungVGer GR R 2020 12 · 24.11.2021AbgewiesenDie Nutzungsänderung eines seit über 120 Jahren gewerblich genutzten historischen Kellerraums (ehemaliger Degustationsraum, heute Musikklub) in einer Wohnzone W4 ist als massvolle Zweckänderung durch die Bestandesgarantie nach Art. 81 KRG und Art. 24c RPG gedeckt und erfordert keine neue Baubewilligung; dies gilt auch für den anteilig…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.