Art. 81 Abs. 1 VRP
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VGer SG B 2020/211 · 21.05.2021AbgewiesenEin Wiedererwägungsgesuch ist unzulässig, wenn die behauptete Änderung der Sachlage durch eigenmächtige, baubewilligungspflichtige Umbauten herbeigeführt wurde, die rechtsmissbräuchlich sind. Die Vorinstanz darf in einem solchen Fall auf das Gesuch nicht eintreten.Wiederherstellung / RückbauBaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.