Art. 80 Abs. 5 AIG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2024.00353 · 26.06.2025GutgeheissenDie Sperrfrist nach Art. 80 Abs. 5 AIG für ein neues Haftentlassungsgesuch beginnt mit dem Haftentscheid zu laufen, nicht erst mit dessen Rechtskraft; hängige Rechtsmittelverfahren betreffend frühere Haftentlassungsgesuche stehen einem neuen Gesuch nach Ablauf der Sperrfrist nicht entgegen. Ein Haftentlassungsgesuch im Bereich der…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.