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Art. 8 VRP

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2025/171 · 15.04.2026AbgewiesenDer Ersatz einer Geschossdecke zwischen Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus unterliegt der Baubewilligungspflicht, wenn er nicht als geringfügige Änderung im Sinne von Art. 136 Abs. 2 PBG gilt. Bei Umbauten an massgeblichen Trennbauteilen sind die Anforderungen des Lärmschutzes (Art. 21 USG, Art. 32 LSV, SIA-Norm 181) einzuhalten.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.