Art. 8 und 9 BGF
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE II Nrn. 0187-0188/2017 · 19.12.2017GutgeheissenEin Bootshafenprojekt widerspricht den planungsrechtlichen Vorgaben des kantonalen Richtplans, wenn es zu einer Nutzungsintensivierung der Gewässer führt und keine Ausnahmegründe (z. B. Umnutzung industrieller Liegenschaften) vorliegen. Eine Kompensation durch Aufhebung von Bojenplätzen muss im gleichen Umfang erfolgen.BaubewilligungAusnahmebewilligungRichtplanungUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.