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Art. 8 cpv. 3 lett. k RLCPubb/CIAP (RL 730.110)

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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Korpusmittel: 26%
VGer TI 52.2020.389 · 03.08.2020AbgewiesenIm öffentlichen Beschaffungsverfahren kann die Konformität einer Kompostieranlage mit den planungs- und baurechtlichen Vorschriften nur durch eine Baubewilligung nachgewiesen werden; ein Anbieter, der die verlangte Baubewilligung nicht besitzt und nicht vorlegen kann, ist zu Recht von der Vergabe auszuschliessen.Bauen ausserhalb BauzoneBaubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.