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Art. 8 cpv. 2 OASec 2012

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VGer TI 52.2023.206 · 05.12.2024AbgewiesenEine Baubewilligung für Sekundärwohnungen, die zwischen dem 1. Januar 2013 und dem 31. Dezember 2015 in einer Gemeinde mit einer Zweitwohnungsquote über 20% ohne Konformität mit der OASec 2012 erteilt wurde, ist gestützt auf Art. 8 Abs. 2 OASec 2012 i.V.m. Art. 25 Abs. 5 ZWG (LASec) nichtig; die Nichtigkeit kann jederzeit festgestellt…BaubewilligungWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.