Art. 8 Abs. 3 und 4 LFG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_109/2018 · 06.02.2019GutgeheissenDie Aufhebung einzelner Gebirgslandeplätze im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) erfordert keine gleichzeitige Neufestsetzung aller Landeplätze, sofern die räumliche Abstimmung und Interessenabwägung für die betroffenen Standorte hinreichend geprüft wurden. Ein ENHK-Gutachten ist nur bei erheblicher Beeinträchtigung von…RichtplanungBVGer A-603/2017 · 31.01.2018GutgeheissenDie Aufhebung der Gebirgslandeplätze Rosenegg-West und Gumm ohne vorheriges ENHK-Gutachten und ohne umfassende Interessenabwägung gemäss Art. 6 NHG verstösst gegen das Raumplanungsrecht. Eine Abwägung muss die Schutzziele der BLN-Gebiete priorisieren und betriebliche Restriktionen als Alternative prüfen.Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.