Art. 8 Abs. 2 lit. c AltlV
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AppGer BS VD.2016.104 · 21.12.2017AbgewiesenDie Baubewilligung für einen Neubau mit 36 Wohnungen im Innenhof eines Geviertes ist rechtmässig, da die Brandschutzvorschriften (VKF) eingehalten werden und die Auflagen zur Altlastenentsorgung sowie zum Baumschutz ausreichend sind.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.